Ich habe mir meine Notizen noch einmal durchgelesen und bemerkt, dass der präsentierte Part mit "Vernor v. Autodesk, Inc." mehrere Fehler beinhaltete. Wie die Frau Grollmisch und der Herr Flatscher schon richtig erkannt haben
hieß der Case "Vernor versus Autodesk, Inc.".
Den "Sony"-Teil habe ich unbewusst mitkopiert und fehlerhaft mitpräsentiert, obwohl Sony in dem Case nicht mitgewirkt hat. Zum Urteil: Es ging hier um eine lizensierte Software, und es wurde zugunsten von Autodesk gestimmt,
sprich der Weiterverkauf von Software, die einer Lizenz unterliegt, ist untersagt, da eben Softwarelizenzen keine physischen Güter darstellen.
Ich verbessere die Präsentation und schicke sie am Abend wieder an den Verteiler.
MfG.,
Jersey