Liebe Leute,
Markus hat mir heute folgendes geschrieben:
... cut ... Ich habe gerade mit Hr. Pristusek telefoniert.
Er hat bereits Kontakt mit HV Weinberger aufgenommen.
Die brauchen eine Vollmacht von Ihm das er es übernimmt.
Er hat mich gebeten, ob wir nicht der HV Weinberger den Beschluss mitteilen könnten, dass die neue HV die HV Pristusek ist und diese bereits mit Ihnen Kontakt aufgenommen hat.
Könntest du das Ergebnis bzw. den Beschluss der HV Weinberger mitteilen? (weil du denen auch die Kündigung mitgeteilt hast) ... cut ...
Hier der Textentwurf (und danache eine schnelle Frage an Euch) für einen eingeschriebenen Brief dazu, den ich für morgen plane:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 6. Oktober 2023 wurde der Beschluss der Wohnungseigentümer über die neue Hausverwaltung in allen vier Häusern ausgehängt (siehe Anlage), sodass alle Wohnungseigentümer und Sie als Hausverwaltung gleichermaßen Kenntnis erlangt haben sollten.
Nachdem ich mittlerweile davon informiert wurde, dass Sie die neue Hausverwaltung Pristusek trotzdem nicht akzeptiert haben, teile ich Ihnen hiermit schriftlich auf diesem Wege den Beschluss der Wohnungseigentümer über die neue Hausverwaltung mit, der bereits am 6. Oktober öffentlich kommuniziert wurde:
Pristusek & Partner Immobilienverwaltung GmbH verwaltung@pristusek-immo.at Franz Schubert-Straße 2/Top7 2320 Schwechat
Ich darf an dieser Stelle aus gegebenen Anlass anmerken, wie dies aus den übermittelten, von der Mehrheit der Wohnungseigentümer unterschriebenen Beschlussformularen dokumentiert ist, dass die Kündigung aus wichtigen Gründen erfolgt ist! Bitte verschleppen Sie daher nicht die Herausgabe aller Unterlagen und aller notwendigen Informationen an die neue Hausverwaltung, sondern führen Sie diese Arbeiten professionell und zügig durch!
Mit freundlichem Gruß
Die Frage bezieht sich auf den letzten Absatz, dem Hinweis auf die "Kündigung aus wichtigen Gründen", da dies auf dem von allen unterschriebenen Beschlussformular so angegeben ist:
BESCHLUSSFASSUNG
der Eigentümer der Liegenschaft in 1100 Wien, Scheugasse 12 (SG12), 14 (SG14) und 16/Humboldtplatz 8–9 (HP8-9), Humboldtgasse 23 (HG23).
Ich / Wir kündige(n) die Hausverwaltung Weinberger Biletti Immobilien GmbH /aus wichtigen Gründen/ zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
... cut ...
Diese Formulierung bietet die Möglichkeit, dass bei der Übergabe von Unterlagen - wenn die HV Weinberger hier nicht professionell und konstruktiv arbeitet - allfälliger Aufwand (z.B. durch Verschleppung ins neue Jahr) von Seiten der alten HV, die aus wichtigen Gründen gekündigt wurde, nicht abgegolten werden muss.
Darauf in dem geplanten eingeschriebenen Brief hinzuweisen ist vielleicht wichtig, weil im Brief der Kündigung diese Formulierung nicht ausdrücklich verwendet wurde. Die HV Weinberger wusste dies, da jeder unterschriebene Beschluss diese Formulierung aufweist. Der Absatz hat eher die Motivation, der HV Weinberger klar zu machen, dass sie nichts davon haben (also kein Honorar extra verlangen können), wenn sie die Herausgabe von Unterlagen und wichtigen Informationen verschleppen und dann zitzerlweise Aufwendungen verrechnen wollten.
Die Frage ist also konkret: sind alle einverstanden, dass dieser Absatz im Briefentwurf enthalten bleibt oder gibt es begründete Bedenken dagegen? :)
Bitte so schnell wie möglich ums Feedback (würde morgen den Brief drucken und dann eingeschrieben aufgeben)!
Mit freundlichem Gruß
---rony