Hallo Zusammen,
Ich versuche am Wochenende meine Mitschrift zu finden.
Wir sollten im Vertrag klar festlegen falls es nicht gesetzlich geregelt ist die folgenden Punkte:
Bsp: Reparatur von einer Tür, Tausch von einem Wasserhahn und so weiter würden für mich nicht darunter fallen.
Angebotseinholung und Beauftragung der Sanierung der Hausbesorgerwohnung oder auch des Türsystems dagegen schon.
Wie sollen wir weiter vorgehen? Habt ihr einen Vorschlag?
Das wäre mein Vorschlag:
Hallo Hr. Pristusek,
Ich habe meine Mitschrift gefunden. Sie haben recht Ihr Angebot war Bauverwaltungshonorar 5% und ab 100.000€ 3% Bauverwaltungshonorar.
Weiteres habe ich dabei stehen das dieses Bauverwaltungshonorar nur dann fällig wird, wenn es Beauftragungen sind welche außerhalb der Verwaltungstätigkeit anfallen.
(z.B. Sanierung Hausbesorgerwohnung, Sanierung von Garagendecke, usw.). Ich hab mir dazu geschrieben das bei Reparaturen (z.B. Wasserhähne, Türzylinder,…) und Wartungen dieses Honorar nicht anfällt.
Können wir im Vertrag spezifizieren, was das genau umfasst damit es für alle Eigentümer klar ist.
LG Markus
From: Hv_hp_2023 <hv_hp_2023-bounces@alice.wu.ac.at>
On Behalf Of Rony G. Flatscher
Sent: Friday, October 27, 2023 12:08 PM
To: hv_hp_2023@alice.wu.ac.at
Subject: Re: [Hv_hp_2023] Besprechung Pristusek
Liebe Leute,
On 25.10.2023 14:57, Robert Trunetz wrote:
Ich hatte die Unterlagen schon für den Schredder abgelegt J, laut meiner Mitschrift war es so vereinbart:
Bauverwaltungshonorar 5%, ab 100.000,-- dann Reduktion auf 3%
ja, ich glaube, das hatte Herr Pristusek so vorgetragen. Nur, soweit ich mich erinnere, hatte dann Markus darauf hingewiesen, dass das im Vergleich zu anderen viel wäre und Herr Pristusek hatte sich gesprächsbereit gegeben.
Vielleicht macht es Sinn, das Bauverwaltungshonorar von Wagner und Friedrich in Bezug dazu zu setzen, um die € 100.000 so abzusenken, dass Pristusek damit leben kann? :)
Liebe Grüße
---rony